Bebauungsplan

Der Bebauungsplan gehört zur verbindlichen Bauleitplanung. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) erforderliche Maßnahmen. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Der Inhalt eines Bebauungsplans ist in § 9 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend geregelt. Die Festsetzungsmittel für einen BPlan kann die Gemeinde selbst wählen. Hierfür gelten als geeignete Mittel: bei Zeichnung, Farbe, Schrift und Text.

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) macht Angaben zu Art und Maß der Nutzung und ergänzt somit die Festsetzungen im Bebauungsplan. Unter der Art der baulichen Nutzung versteht man in der Regel die „Baugebiete“ (z.B. reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete etc.). Das Maß der baulichen Nutzung wird in der BauNVO über die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Bauhöhen und die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt.

Nachfolgend finden Sie die für Mudau rechtskräftigen, in digitaler Form vorliegenden, Bebauungspläne zum Download: