Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Die ELR-Förderung:
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Ziel des Jahresprogramms 2027 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Das Antragsverfahren:
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten bis spätestens 14.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen.
Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten-wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die Landeskreditbank, Bereich Wirtschaftsförderung, für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der Landeskreditbank bewilligt und abgerechnet.
Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum (MLR) entscheidet im Frühjahr 2027 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2027 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.
Informationen und Zuständigkeit:
Hauptamtsleiterin Bianca Groß
Tel. 06284 78-31
E-Mail: bianca.gross@mudau.de
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/